Denkschrift 2003 vom Rechnungshof Baden-Württemberg

Auszüge aus der Denkschrift 2003 vom Rechnungshof des Landes Baden-Württemberg, Beitrag 26 (Seite 222-226) und das Vorwort zur Denkschrift finden Sie unter den folgenden Links:

Vorwort zur Denkschrift

Auszüge der Denkschrift 2003

Die vollständige Denkschrift 2003 ist unter https://www.rh.bwl.de/inhalt/frame.htm zu finden.

Beitrag 26: Zuschüsse zum Anschluss von Einzelanwesen im ländlichen Raum

Folgende Aussagen werden im Beitrag 26 der Denkschrift 2003 (S. 222-226) gemacht:

"... Die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum wird u. a. mit Mitteln aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gefördert. Dezentrale Kleinkläranlagen als Alternative zum Kanalanschluss wurden dabei kaum in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einbezogen. Außerdem erfolgte die Förderung regional unterschiedlich..."

Vorbemerkung

"... Gegenüber dem Bürger setzen die Kommunen ihre Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung durch den Anschluss- und Benutzungszwang für zentrale Abwassereinrichtungen - Kläranlagen - in kommunalen Abwassersatzungen um. Die Investitions- und Betriebskosten der Anlagen werden von den Bürgern über kostendeckende Abwassergebühren und Erschließungsbeiträge aufgebracht..."

"... Kommunen können Abwasser allerdings dann von der zentralen Beseitigung ausschließen, wenn z. B. ein Anschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen für ein abgelegenes Anwesen nicht vertretbar ist und wasserrechtliche Gründe dem nicht entgegen stehen. In diesen Fällen geht die Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer über..."

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei der Verwendung von Zuschüssen

"... Um eine wasserwirtschaftlich gute und dem Allgemeinwohl verträgliche Abwasserbeseitigung durch die Grundstückseigentümer zu gewährleisten, können diese zur Umsetzung ihrer jeweiligen Entwässerungslösung Zuschüsse aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe erhalten..."

"... Beantragt ein Grundstückseigentümer Zuschüsse aus dem Abwasserabgabeaufkommen, ist die Wirtschaftlichkeit der zu realisierenden Maßnahme/ Entwässerungslösung – wie bei allen anderen Landeszuwendungen – an Hand von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nachzuweisen..."

".. Der RH hat festgestellt, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen kaum durchgeführt wurden. Vielmehr favorisierte das UVM bei der Förderung die Pumpe-Schlauch-Systeme unter Hinweis auf die wasserwirtschaftlich (angeblich) beste Lösung..."

"... Auch fehlte es an einem Vergleich zwischen Investitions- und Betriebskosten und den tatsächlich erreichbaren Einsparungen..."

"... Die einseitige Ausrichtung der Förderung des UVM auf Pumpe-Schlauch-Systeme entspricht demnach nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und erfolgte in vielen Förderfällen zum Nachteil des Landes.."

"... Der RH empfiehlt daher, die Entscheidung über die angemessene Entwässerungslösung bei Anwesen im ländlichen Raum grundsätzlich auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unter Beachtung der wasserwirtschaftlichen Belange zu treffen.."

Regelbedarf beim Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung

"... Der RH empfiehlt, die bislang mit Zustimmung der unteren Wasserbehörden vollzogenen satzungsgemäßen Ausschlüsse und Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang zu überprüfen..."

Stellungnahme des Ministeriums

"... Das UVM ist außerdem der Auffassung, dass beim Anschluss von ehemals dezentralen Lösungen an die zentrale kommunale Abwasserbeseitigung auch die Anschlussbeiträge gefördert werden können.."

Schlussbemerkung

"... Für einen Teil der Bevölkerung im Außenbereich wird auf Grund der Siedlungsverhältnisse, der topographischen Lage und der damit verbundenen Investitionsausgaben auch weiterhin nur eine dezentrale Abwasserbeseitigung in Betracht kommen.."


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